Herzlich willkommen auf der Webseite der Wasser- und Bodenverbände Heiligenstedten!


Der Wasser- und Bodenverband – was bedeutet das für mich?
Fast jeder Grundstückseigentümer ist nach dem Wasserverbandsgesetz Mitglied in einem Wasser- und Bodenverband, der als Selbstverwaltungskörperschaft für die Solidargemeinschaft die Deiche, Gewässer und Schöpfwerke vor Ort unterhält.


Wir halten es für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss das Wasser im Boden verschwindet und dem Meer zufließt - ein ewiger Kreislauf. Nachdem er in der Erde versickert ist, speist der Regen wieder unsere Bäche, Seen und Flüsse, sammelt sich in den Meeren, um letztlich wieder aufzusteigen und erneut Wasser zu spenden. Doch bis dahin ist es ein langer Weg.


Auf seinem Weg gelangt das Wasser in Gräben, Bäche, Flüsse und in das örtliche Kanalnetz. Damit es immer möglichst schadlos fließen kann, müssen unsere Gewässer in Funktion gehalten werden. Diese Unterhaltung wird seit Jahrhunderten von Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen.


Die Gewässerunterhaltung: unverzichtbar!
Bis in die 1980er Jahre wurden die Gewässer vom Menschen so gestalten, dass das Oberflächenwasser möglichst schnell abfließen konnte. Bei der Unterhaltung der Gewässer werden seit vielen Jahren jedoch auch Aspekte von Landschafts- und Naturschutz gleichrangig berücksichtigt.


Im Dezember 2000 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen, nach deren Vorgaben wir arbeiten. Die Qualität unserer Gewässer soll wieder einen guten Zustand erreichen.


Den sich verändernden Anforderungen an die Gewässerunterhaltung sind die Verbände seit jeher gerecht geworden. Die unterschiedlichen ökonomischen und ökologischen Interessen, die an die Gewässer gestellt werden, werden von ihnen berücksichtigt und ausgeglichen.


Für die Gewässerunterhaltung sind die Verbände mit ihrer etablierten Selbstverwaltung, Erfahrung und Kompetenz die wichtigsten Ansprechpartner in der Fläche.

 

 

 

 

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt,

verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“, EU-WRRL.