Lage und Verbandsgebiet
Das Gebiet des Deich- und Hauptsielverbandes Wilstermarsch liegt im Südwesten des Kreises Steinburg. Es wird im Westen durch den Nord-Ostsee-Kanal, im Süden durch die Elbe, im Osten durch die Stör und im Norden durch den Geestrand begrenzt.
Die Verbandsfläche umfasst rund 17.494 Hektar und liegt vollständig im Hochwasserschutzgebiet. Große Teile der Wilstermarsch befinden sich unterhalb des Meeresspiegels und können daher nicht allein auf natürlichem Wege entwässert werden.
Geschichte
Die Geschichte des Deichwesens in der Wilstermarsch reicht bis ins Mittelalter zurück. Schon damals schlossen sich die Bewohner zusammen, um das tief liegende Land gemeinschaftlich einzudeichen und zu entwässern. Der Spadelandbrief von 1438 zählt zu den ältesten erhaltenen Zeugnissen dieser gemeinsamen Verantwortung.
Mit dem Allgemeinen Deichreglement von 1803 wurden die über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen neu geordnet. Daraus entwickelte sich später der IV. Holsteinische Deichband Wilstermarsch.
Am 14. Oktober 1941 wurde der heutige Deich- und Hauptsielverband Wilstermarsch gegründet. Besonders ab den 1950er-Jahren wurde die Entwässerung der Wilstermarsch grundlegend modernisiert. Vorfluter wurden ausgebaut und die früheren Schöpfmühlen schrittweise durch leistungsfähige Schöpfwerke ersetzt.
Aufgaben und Organisation
Der Deich- und Hauptsielverband Wilstermarsch ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er ist Hauptverband von insgesamt 16 Sielverbänden. Gemeinsam sorgen die Verbände für den Hochwasserschutz und die geordnete Entwässerung der Wilstermarsch. Während die Sielverbände insbesondere die Gewässer und Schöpfwerke in ihren jeweiligen Gebieten unterhalten, übernimmt der Hauptverband übergeordnete Aufgaben sowie die gemeinsame Verwaltung.
Der Verband verwaltet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst und steht unter der Aufsicht des Landrates des Kreises Steinburg.
Verbandsorgane
Die Organe des Verbandes sind ehrenamtlich tätig.
Deichamt
Der Vorstand führt die Bezeichnung „Deichamt“ und besteht aus sieben Mitgliedern. Der Verbandsvorsteher trägt die traditionelle Bezeichnung „Oberdeichgraf“.
Deichversammlung
Die Verbandsversammlung führt die Bezeichnung „Deichversammlung“. Sie setzt sich aus Vertretern der 16 Sielverbände, der Stadt Wilster und des Wasserverbandes Bekau zusammen.
Verbandsanlagen
Zum Verbandsgebiet gehören:
61 Schöpfwerke, deren Unterhaltung den jeweiligen Sielverbänden obliegt,
21 Kilometer Stördeich als zweite Deichlinie,
29 Kilometer Wilsteraudeich,
16 Kilometer Bekaudeich,
11 Deichsiele beziehungsweise Entwässerungsschleusen,
3 Deichstöpen als Durchfahrten durch die Deiche.
Verbandssatzung Stand 01.01.2026
Haushaltssatzung 2026